ROLLIN‘ EYES?

KEINE SORGE – FRAGEN & ANTWORTEN
ZU DEINEM CAMPERURLAUB

Hoffentlich werden hier deine dringendsten Fragen zu deinem Rollin‘ Bungalow Abenteuer beantwortet.
Ebenso findest du hier eine Auflistung, was bei einer Anmietung von Rollin‘ Bungalow zu beachten ist.
Bitte zögere nicht, uns auch direkt zu kontaktieren! Wir sind gerne für dich da!

A

Wie alles begann
Wir mussten nicht lange überlegen, als wir uns während des ersten Lockdowns dazu entschlossen haben, nicht zu verharren, sondern „loszurollen“. Die Idee „Rollin‘ Bungalow“ war geboren und mit Sunlight haben wir den Wohnmobilhersteller gefunden, der perfekt zu uns passt. Top ausgestattete Fahrzeuge, durchdachte Grundrisse und auch was für’s Auge.

Wir haben unsere ersten zwei Bungalows so ausgestattet, wie wir sie selbst gern nutzen. Neben der umfangreichen Serienausstattung, haben wir den Wohnmobilen u.a. einen kräftigen 140 PS Diesel gegönnt. Bequeme Fahrersitze, Lederlenkrad, Tempomat, Klimaautomatik im Fahrerhaus und Multimediapaket inkl. Rückfahrkamera (Radio DAB, Multimedia & Navi) sorgen für eine entspannte Fahrt.

In der Saison 2023 haben wir uns für zwei VW Grand California entschieden. Diese zeichnen sich durch hohe Alltagstauglichkeit (fährt sich fast wie ein Pkw) und Verarbeitungsqualität aus.

Unsere Wohnmobile haben keine Anhängerkupplung, dafür aber einen fest montierten Heckfahrradträger.

Mit dem Pkw anreisen und kostenlos bei uns parken. Alternativ empfehlen wir dir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bushaltestelle befindet sich direkt vor unserem Haus.

Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (Mietpreis, Servicepauschale sowie ggf. weitere vereinbarte Zusatzleistungen) ist innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung/Rücksendung des Mietvertrags fällig. (Manuel Dresely, Raiffeisenbank Neustift im Stubaital, IBAN: AT11 3628 5000 0008 4384, BIC: RZTIAT22285)

Fällt das Wohnmobil während der Nutzung durch den Mieter aus und eine Reparatur vor Ort ist nicht bzw. nicht in vertretbarer Zeit möglich, ist der Mieter zur Schadensminderung verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter, zu klären, ob über die bestehenden Versicherungen des Vermieters bzw. Mieters Leistungen, wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (Pkw), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise, zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.

Die Rückreise des Mieters und seiner Mitfahrer erfolgt grundsätzlich mit Hilfe der Schutzbriefversicherung. Jede andere Entscheidung des Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer und dem Vermieter. Es erfolgt die Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des Wohnmobils. Weitergehende Forderungen, insbesondere für „entgangene Urlaubsfreuden”, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

B

Sämtliche Zahlungen erfolgen auf das Konto:
Manuel Dresely, Raiffeisenbank Neustift im Stubaital, IBAN: AT11 3628 5000 0008 4384, BIC: RZTIAT22285

Für die Bearbeitung etwaiger Zahlungsaufforderungen durch den Mieter begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 35 EUR.

Als berechtigte Fahrer kommen nur Personen in Betracht, die zugleich Mieter des Wohnmobils sind. Alle Fahrer müssen bei Übernahme des Wohnmobils im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (für die kein Sperrvermerk eingetragen ist) der Klasse B oder III sein und müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Kann der Mieter des Wohnmobils diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zuruücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Wohnmobil darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden.

C

Alle Bungalows sind mit hochwertigem Campinggeschirr, Besteck, Gläsern (Plastik), Kochtöpfen, Pfanne, Küchenhelfern und Waschschüssel ausgestattet. Die genaue Ausstattungsliste erhältst du auf Anfrage. Wenn du dein eigenes Campinggeschirr verwenden möchtest, gib uns bitte kurz Bescheid, damit wir den Camper „ausgeräumt“ übergeben können.

D

Die für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Dokumente sind:
• die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
• der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen und
• das von den Vertragsparteien vor Ort vollständig ausgefüllte und unterschriebene Übernahme-/Rückgabeprotokoll.

E

Du hattest eine lange Anreise? Kein Problem, ein Campingplatz befindet sich in unserer direkten Nachbarschaft. Starte entspannt in dein Abenteuer.

Das Wohnmobil darf:

• nur im öffentlichen Straßenverkehr (auf befestigten Straßen),
• nur innerhalb der Grenzen der Europäischen Union und ausgewählter Länder innerhalb Europas im geografischen Sinn (s. nachfolgend),
• ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
• nur für Urlaubs- und Reisezwecke

verwendet werden.

Das Wohnmobil darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Andorra, Großbritannien, Island, Norwegen, Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein benutzt werden. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind dem Vermieter vor Abfahrt mitzuteilen. Ausgeschlossen sind Reisen außerhalb der oben genannten Länder. Insbesondere die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder innerhalb des geografischen Europas, die oben nicht aufgeführt sind. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

F

Unsere Wohnmobile sind mit einem Thule-Heckfahrradträger ausgestattet, auf dem du zwei Fahrräder (max. 35 kg Gesamtgewicht) befestigen kannst.

Pro Tag hast du 250 Freikilometer. Für jeden Mehrkilometer verrechnen wir 0,35 EUR. Du willst mehr? Bitte ruf uns an.

Das Wasser im Frischwassertank des Wohnmobils darf nicht als Trinkwasser verwendet werden. Den Vermieter trifft für gesundheitliche Schädigungen, die durch den Genuss von Brauchwasser entstehen, keine Haftung.

In Österreich kannst du mit einem Führerschein der Klasse B ein Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3.500 kg fahren.

G

Gutscheine können im Rahmen einer bestätigten Buchung (Buchungsbestätigung in Textform) mit dem Mietpreis verrechnet werden. Ein Anspruch auf eine Einlösung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Vielmehr richtet sich dies nach der tatsächlichen Verfügbarkeit freier Mietzeiträume. Eine Auszahlung des Geldwerts ist ausgeschlossen.

K

Die Kaution beträgt 1.500 EUR. Am besten überweist du diese bereits vor Übernahme des Wohnmobils auf unser Bankkonto.

Manuel Dresely, Raiffeisenbank Neustift im Stubaital, IBAN: AT11 3628 5000 0008 4384, BIC: RZTIAT22285

Spätestens bei Mietbeginn muss die Kaution in bar oder mit EC-Karte hinterlegt werden.

Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Wohnmobils, nach Endabrechnung des Mietvertrags per Banküberweisung.

ACHTUNG:
Schäden können in der Regel nicht sofort abgewickelt werden, wenn sich das Wohnmobil weiter in der Vermietung befindet. Der Mieter erklärt sich hiermit einverstanden. Die Kaution wird bis zur endgültigen Abrechnung der Schäden zurückbehalten, längstens jedoch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Rückgabe des Wohnmobils. Schäden werden nach den tatsächlichen anfallenden Kosten für eine fachmännische Reparatur auf Grundlage eines Kostenvoranschlags der Fachwerkstatt, eines Schadensgutachtens oder der Rechnung der Fachwerkstatt berechnet.

Mietpreise:

• Cliff 600 RT Adventure Edition

• Cliff 640 Adventure Edition

• T 67 S Adventure Edition

• T 68 Adventure Edition

• Servicepauschale
159 EUR

• Kaution
 1.500 EUR

Sonstige Kosten:

• Mehrkilometer (pro gefahrenen Mehrkilometer)
0,35 EUR

• Reinigungskosten
Innen 150 EUR
Außen 50 EUR
Toilette & Fäkalientank 100 EUR

• Tankkosten
Kraftstoffkosten & Bearbeitungsgebühr 35 EUR

• Verkehrsordnungswidrigkeit o.ä.
Weiterberechnung & Bearbeitungsgebühr 35 EUR

• Maut nicht bezahlt
Weiterberechnung & Bearbeitungsgebühr35 EUR

• Rauchverbot missachtet
500 EUR

• Tiere mitgeführt
 250 EUR

Sämtliche Kosten findest Du detailliert in unseren AGB’s.

Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag ohne Abzüge (Skonto etc.) sofort zur Zahlung fällig.

L

Das Wohnmobil darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Andorra, Großbritannien, Island, Norwegen, Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein benutzt werden. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind dem Vermieter vor Abfahrt mitzuteilen. Ausgeschlossen sind Reisen außerhalb der oben genannten Länder. Insbesondere die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder innerhalb des geografischen Europas, die oben nicht aufgeführt sind. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Du willst länger verreisen. Gern mit unseren Bungalows. Bitte ruf uns an.

M

Zur Vermeidung von Schäden an der Markise darf diese nicht bei starkem Wind und/oder bei Regen genutzt und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters, sofern keine Versicherungsdeckung vorliegt.

Werden dem Vermieter als Fahrzeughalter durch den Mieter verursachte Mautkosten direkt in Rechnung gestellt, erfolgt eine entsprechende Weiterberechnung an den Mieter zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 35 EUR.

Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag aufgeführt und richtet sich grundsätzlich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (Irrtümer und Änderungen vorbehalten). Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt. Der Übernahme- und Rückgabetag wird als ein Tag berechnet.

Unsere Camper kannst du schon ab 21 Jahre mieten.
Allerdings musst du bereits drei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Die Mindestmietdauer unserer Camper beträgt 7 Nächte.

P

Dein Auto kann während deiner Reise selbstverständlich kostenlos bei uns geparkt werden.

Wir übergeben dir den Camper innen und außen gereinigt. Bitte bring das Wohnmobil auch so zurück. Dann fallen keine weiteren Kosten an.

Das Wohnmobil und die gesamte enthaltene Ausstattung ist in demselben gepflegten Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Zur Reinigung gehört insbesondere das vollständige Säubern aller Oberflächen, Schubladen, Kästen, Polster, Geräte, des Kochbereichs (Herd, Spüle, Kühlschrank), des Sanitärbereichs (Toilette, Nasszelle) sowie der gesamten Ausstattung (insbesondere Geschirr, Besteck, Kochutensilien).

R

Für Wiederholungstäter gewähren wir 2 % Stammkundenrabatt.

In allen Wohnmobilen besteht Rauchverbot. Wird das Rauchverbot missachtet, werden 500 EUR von der Kaution einbehalten, um eine professionelle Reinigung durchführen zu lassen und den Wertverlust zu kompensieren. Schäden über Gerüche hinaus, welche durch unerlaubtes Rauchen entstanden sind (z.B. Brandlöcher), werden im Einzelfall bewertet und sind nicht Bestandteil des oben angegebenen Pauschalbetrags.

Das Wohnmobil wird innen und außen gereinigt vom Vermieter bereitgestellt und ist in demselben Zustand wieder zurückzugeben.

Gibt der Mieter dem Vermieter das Wohnmobil zurück, ohne vorher

• das Fahrzeuginnere ausreichend gereinigt zu haben, berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung eine Pauschale von 150 EUR.

• die Toilette und den Fäkaltank entleert und ausreichend gereinigt zu haben, berechnet der Vermieter dem Mieter für die Entsorgung und die Reinigung eine Pauschale von 100 EUR.

• eine Außenreinigung durchgeführt zu haben, berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung eine Pauschale von 50 EUR.

Wir empfehlen dir den Abschluss einer Reiseversicherung (Reiserücktritt/-abbruch) die idealerweise die derzeitige Corona-Pandemie berücksichtigt. Diese dient der Absicherung im Krankheits- und/oder Quarantänefall (Stornokosten).

Einen vollständigen Überblick über die empfohlenen Zusatzversicherungen und die Links zum jeweiligen Versicherungsangebot von Jahn & Partner findest du in den FAQ unter Zusatzversicherungen.

MEHR INFOS FINDEST DU HIER >>

S

Die Höhe des Selbstbehalts im Rahmen von Kaskoschäden beträgt 1.500 EUR je Schadensfall. Wir empfehlen dir daher den Abschluss einer CDW- bzw. Selbstbehalt-Reduzierung-Versicherung.
Einen vollständigen Überblick über die empfohlenen Zusatzversicherungen und die Links zum jeweiligen Versicherungsangebot von Jahn & Partner findest du in den FAQ unter Zusatzversicherungen.

MEHR INFOS FINDEST DU HIER >>

Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale in Höhe von 159 EUR erhoben.
Damit du die technischen Einrichtungen zuverlässig bedienen kannst, erhältst du vor dem Reiseantritt eine ausführliche Einweisung.

Die Servicepauschale beinhaltet:

• die eingehende Einweisung in die Funktionsweise des Wohnmobils und die

Übergabe in betriebsbereitem Zustand,

• eine gefüllte Propan-Gasflasche, Kabeltrommel, CEE-Adapterstecker, Gießkanne,

Toilettenmittel (biologisches Produkt), Auffahrkeile, Warntafel und Warnwesten,

• Campingstühle, Campingtisch, Geschirr, Besteck und Kochutensilien,

• eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil,

• eine ÖAMTC-Schutzbriefversicherung,

• eine Digitale Vignette ASFiNAG – Österreich,

• eine Digitale Streckenmaut ASFiNAG – Stubai/Brenner.

Bei vollständiger Überweisung des Gesamtbetrags innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.

Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil schonend und sachgemäß zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere solche der im Wohnmobil befindlichen Betriebsanleitungen/Handbücher und Erläuterungen des Vermieters im Rahmen der Fahrzeugeinweisung, zu beachten. Darüber hinaus hat er sich mit der maximalen Zuladung und den speziellen Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) vertraut zu machen und Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Wohnmobils zu kontrollieren.

Hierzu gehören u.a. die regelmäßige Kontrolle (mindestens alle 1.000 Kilometer) von:
• Kühlwasser
• Motoröl
• Luftdruck Reifen sowie Reifenbeschaffenheit
• Verkehrssicherheit (Licht, Blinker, Bremsleuchten)
• Ad Blue

Steinschläge können oftmals kostengünstig geklebt und die Scheibe muss nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Vor der Reparatur findet eine Bewertung durch den Fachbetrieb statt und anschließend wird der Schaden reguliert. Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters, sofern keine Versicherungsdeckung vorliegt.

Eine schriftliche Stornierung mindestens 61 Tage vor Mietbeginn entspricht einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags ohne weitere Kosten. Kündigt der Vermieter bis zum Ablauf der vorgenannten Frist, so kann der Mieter keine ihm durch die Kündigung des Mietvertrags entstehenden Kosten bzw. Schäden geltend machen.

Bei einer Stornierungserklärung des Mieters berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten:

• bis 60 Tage vor Mietbeginn
20 % der Miete

• bis 30 Tage vor Mietbeginn
50 % der Miete

• ab dem 29. Tag vor Mietbeginn
100 % der Miete

• eine Nichtabnahme/-abholung des Wohnmobils gilt als Rücktritt
 100 % der Miete

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Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während des Mietzeitraums begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR. Dem Vermieter ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

T

Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt. Werden Tiere im Wohnmobil mitgenommen, werden 250 EUR von der Kaution einbehalten, um das Wohnmobil professionell zu reinigen. Durch unerlaubt mitgeführte Tiere verursachte Schäden werden im Einzelfall bewertet und sind nicht Bestandteil des oben angegebenen Pauschalbetrags.

Eine falsche Befüllung des Dieseltanks kann zu Motorschäden führen und der Mieter haftet für alle daraus resultierenden Kosten, sofern keine Versicherungsdeckung vorliegt.

Der Vermieter übergibt dem Mieter das Wohnmobil in vollbetanktem Zustand und es muss vom Mieter vollbetankt zurückgegeben werden. Gibt der Mieter das Wohnmobil nicht vollbetankt zurück, so berechnet der Vermieter dem Mieter die Kraftstoffkosten zuzüglich einer Gebühr von 35 EUR.

U

Dein Wohnmobil kannst du Freitag und Samstag in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr übernehmen. Wir weisen dich ausführlich in das Fahrzeug und dessen technische Ausstattung ein. Ebenfalls Freitag und Samstag, in der Zeit von 08:00 – 10:00 Uhr, kannst du das Wohnmobil wieder zurückgeben. Keine passenden Zeiten dabei? Bitte ruf uns an.

Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil innen und außen gereinigt am Standort der Firma Rollin‘ Bungalow (s.o.) dem Vermieter oder dessen Beauftragten, zurückzugeben.

Das Wohnmobil und die gesamte enthaltene Ausstattung ist in demselben gepflegten Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Zur Reinigung gehört insbesondere das vollständige Säubern aller Oberflächen, Schubladen, Kästen, Polster, Geräte, des Kochbereichs (Herd, Spüle, Kühlschrank), des Sanitärbereichs (Toilette, Nasszelle) sowie der gesamten Ausstattung (insbesondere Geschirr, Besteck, Kochutensilien).

Bring bitte bei der Übernahme des Wohnmobils deinen gültigen Pass und deine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse B) mit. Alle Fahrer müssen ebenfalls diese Dokumente vorlegen.
Du bist umgezogen? Bitte teil uns Adressänderungen noch vor Mietbeginn mit.

V

Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, darf das Wohnmobil

• nicht für Fahrten, die dem Besuch von Festivals, Konzert- oder Großveranstaltungen
(z.B. Demonstrationen/politische Kundgebungen) dienen,
• nicht zum Ziehen von Anhängern,
• nicht zum Abschleppen,
• nicht zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
• nicht für Fahrzeugtests, Geländefahrten, Fahrschulübungen oder Fahrsicherheitstrainings,
• nicht zur gewerblichen Personenbeförderung,
• nicht zur Begehung von zollrechtlichen Verstößen und Straftaten,
• nicht zur Beförderung von leicht entzündlichen, explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen,
• nicht zur Erledigung von Wohnungsumzügen,

verwendet werden.

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat den Vermieter bei Unfällen oder Schäden unverzüglich telefonisch zu unterrichten und einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Hergang und die Folgen eines Unfalls bzw. Schadensereignisses (inkl. Unfallskizze und Fotos) per E-Mail zu übermitteln. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.

Du möchtest deinen Rollin‘ Bungalow behalten? Wir verkaufen unsere Wohnmobile zum Saisonende. Gern machen wir dir ein Angebot.

Klar, soweit das Wohnmobil nicht im Anschluss bereits vermietet ist. Bitte setz dich rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir prüfen gern die Verfügbarkeit.

Für alle unsere Wohnmobile besteht eine Vollkasko- und eine Haftpflichtversicherung. Die Höhe des Selbstbehalts im Rahmen von Kaskoschäden beträgt 1.500 EUR je Schadensfall. Der Selbstbehalt richtet sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag bzw. dem Versicherungsvertrag. Eine ÖAMTC-Schutzbriefversicherung ist in der Servicepauschale enthalten. Die Mehrprämie bei Höherstufung im Rahmen des Bonus-Malus-Systems wird zum Schaden hinzugerechnet.

MEHR INFOS FINDEST DU HIER >>

W

Das Fahren ist nur mit gesicherten und geschlossenen Gasflaschen erlaubt. Bei Wohnmobilen, die mit Duo Control ausgerüstet sind, ist dies nicht zwingend. Auf die Gefahren im Umgang mit Flüssiggas wird ausdrücklich hingewiesen. Die Gefahrenhinweise in den übergebenen Betriebsanleitungen sind strikt zu beachten.

Tritt während der Mietdauer ein Mangel oder Schaden am Wohnmobil auf, so kann der Mieter Reparaturen oder Wartungen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobils während der Mietdauer zu gewährleisten, bis zu einer Bagatellgrenze in Höhe von 150 EUR eigenständig, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Textform bei einer Fachwerkstatt in Auftrag geben. Sonstige durch den Mieter selbst durchgeführte Reparaturen sind nur nach Absprache möglich, da sonst die Gewährleistung für das noch in der Garantiezeit befindliche Wohnmobil gefährdet ist. Entstandene Kosten aufgrund abgelehnter Gewährleistung durch den Vertragshändler trägt in diesem Fall der Mieter. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege, die den Firmennamen, Anschrift und UID-Nummer von Rollin‘ Bungalow enthalten sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Diese Regelung gilt nicht für Reifenschäden.

Aus hygienischen Gründen sind unsere Wohnmobile nicht mit einem Wasserschlauch ausgestattet.
Wir halten aber hochwertige Wasserschläuche und Adapter zum Kauf bereit.

Das Wassersystem kann, wenn z.B. unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters, sofern keine Versicherungsdeckung vorliegt. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Folgeschäden (v.a. Nutzungsausfall).

In der Wohnmobilvermietung gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

WILD & FREE BUT LEGALLY!
Einfach mal losfahren und deinen Rollin‘ Bungalow dort parken, wo‘s dir gerade passt? Nicht immer so einfach in Europa. Damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst, solltest du sichergehen, ob in dem Land, welches du gerade mit deinem Rollin‘ Bungalow eroberst, Wildcampen überhaupt erlaubt ist. Mach dich auch mit den dortigen Regeln vertraut, dann steht deinem Urlaub in der Wildnis nichts mehr im Wege.

Wie du es aus einem Urlaubsbungalow gewöhnt bist, sind unsere Wohnmobile mit Campinggeschirr, Besteck, Gläsern und Kochutensilien für vier Personen ausgestattet. Ein Campingtisch und vier bequeme Campingstühle sind ebenfalls mit an Bord. Alles in unserer Servicepauschale enthalten – unser Wohlfühlpaket! Das Wohnmobil ist so ausgestattet, dass du sofort losfahren kannst. Kabeltrommel, CEE-Adapter für Stromanschluss, Gießkanne (15 Meter Wasserschlauch inkl. Kupplungen aus hygienischen Gründen nur zum Kauf), eine gefüllte Propan-Gasflasche, Auffahrkeile, Warntafel, Warnwesten und Toilettenchemie (bei uns ein biologisches und umweltschonendes Produkt) sind ebenfalls in der Servicepauschale enthalten.

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Dringende Empfehlung!

Wir empfehlen dir den Abschluss einer Reiseversicherung (Reiserücktritt/-abbruch) die idealerweise die derzeitige Corona-Pandemie berücksichtigt. Diese dient der Absicherung im Krankheits- und/oder Quarantänefall (Stornokosten).

Darüber hinaus empfehlen wir dir den Abschluss einer Versicherung zur Reduzierung des Selbstbehalts im Schadensfall.

Über entsprechende Versicherungsangebote von Jahn & Partner kannst du dich nachfolgend informieren. Eine evtl. Buchung von Zusatzversicherungen findet über den Vermittler Jahn & Partner, Augsburger Straße 23 – 25, D-86415 Mering, bei einer deutschen Versicherung – der ERGO Versicherung, statt.

Wir sind am Abschluss der Versicherungen nicht beteiligt und erhalten hierfür auch keine Provision! Du buchst die Zusatzversicherungen eigenständig. Die Links leiten zu einem externen Angebot weiter, wofür wir keine Haftung übernehmen. Bei Aufruf der Links, erklärst du dich hiermit ausdrücklich einverstanden! Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Die Buchung findet ausschließlich nach deutschem Recht und mit Gerichtsstand in Deutschland statt. Wir schließen jegliche Haftung hinsichtlich der Weiterleitung an die Versicherung, der Verwaltung und/oder Schadensregulierung durch die Versicherung aus.

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Tipp:

Bei Benutzung von Autozügen und Fähren kann häufig eine spezielle Versicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. Sofern diese Versicherung nicht abgeschlossen wird, sind sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstehen und nicht von der Versicherung des Vermieters übernommen werden, durch den Mieter zu tragen.

Die Zahlung findet als gebührenfreie Banküberweisung oder per EC-/Kreditkarte statt. Barzahlungen sind nur bei kurzfristiger Buchung oder bei der Kaution möglich. Andere Zahlungsarten sind ausgeschlossen.

SICHER VERREISEN

UNSERE EMPFEHLUNGEN FÜR DEINE ZUSATZVERSICHERUNGEN

EIN VERSICHERUNGSANGEBOT VON JAHN & PARTNER
(siehe FAQ unter Zusatzversicherungen)

Reiseversicherung
Selbstbehalt-Reduzierung-Versicherung

THERE WAS NOWHERE TO GO BUT EVERYWHERE,
SO KEEP ON ROLLIN‘ UNDER THE STARS.

Jack Kerouac